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Diana Ammer, Stadtverordnete im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg beantragt die Aktualisierung des Schulentwicklungsplans.

Antrag an den nächsten Ausschuss für Schule und Sport der Stadt Horn-Bad Meinberg am 2.7.2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krüger, sehr geehrter Auschussvorsitzender Herr Leßmann, sehr geehrter stellvertrender Ausschussvorsitzender Herr Dr. Martin, sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich
1.eine Aktualisierung des Schulentwicklungsplans der Stadt Horn-Bad Meinberg inklusive der Darstellung der aktuellen und zu erwartenden Bedarfe in der Ganztagsbetreuung und

  1. die Erstellung einer aktuellen Liste der Anzahl der Kinder und Jugendlichen bezogen auf ihr Alter und bezogen auf die Ortsteile von Horn-Bad Meinberg.

Begründung:

  1. Der letzte Schulentwicklungsplan für Horn-Bad Meinberg stammt von 2021. Auch wenn dieser offiziell bis 2027/28 fortgeschrieben ist, haben sich einige Rahmenbedingungen geändert.
    Da sich die aktuellen Schülerzahlen vor allem im Grundschulbereich und insgesamt im Stadtgebiert abweichend von der damaligen Prognose erhöht statt gesenkt haben und an der Grundschule Horn Raumnot herrscht, sollte die Schulentwicklungsplanung mit der Realität in Einklang gebracht werden.
    Desweiteren sollte anlässlich der Planungen, die Grundschule Belle an einen privaten Schulträger zu vermieten, der tatsächliche Raumbedarf an unseren Grundschulen ermittelt werden. Mitte Juni wurde in der Informationsveranstaltung des Ehepaars Petersen über die Planungen für eine private Grundschule in den Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule Belle sehr deutlich, dass diese mit erheblichen Schulgebühren und mit einem Einzugsgebiet der zukünftigen Schülerinnen im Umkreis von ca. 30 Minuten Autofahrt rechnen. Es wird also nur ein kleinerer Teil der dort zu erwartenden Schülerschaft aus Horn-Bad Meinberg kommen. Bevor einer privaten Grundschule in Belle eine Zusage verantwortungsvoll gegeben werden kann, sollte der aktuelle Istzustand und der tatsächliche Bedarf an Schulkapazitäten eruiert werden, um zukünftigen gesetzlich verpflichtenden Anforderungen bezüglich Räumlichkeiten, Barrierefreiheit und den Bedarfen von Offenen Ganztagsschulen entsprechend in geeigneter und effizienter Weise gerecht zu werden.
    Aus Anlass der bevorstehenden Neubaumaßnahmen für die Grundschule Horn-Bad Meinberg inklusive der Offenen Ganztagsschule und weiterer Maßnahmen an der Grundschule Horn ist es wichtig, die aktuellen und genauen Erfordernisse für alle Schul- und OGS-Standorte im Stadtgebiet zu ermitteln und Folgekosten durch Fehlplanungen zu vermeiden.
  2. Um die konkreten Bedarfe für Spiel- und Sportplätze in den verschiedenen Ortsteilen unserer Kommune zu ermitteln,erscheint es notwendig, die Zahl der Kinder und Jugendlichen stadtteilgenau zu ermitteln. Dies sollte vom Einwohneramt relativ unkompliziert zu erstellen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Ammer, Stadtverordnete, DIE LINKE

Diana Ammer (Stadtverordnete DIE LINKE) setzt Umsetzung eines einheitlichen Gewaltpräventionsprojektes an den Kindergärten und Grundschulen durch.

Spätestens seit der Tötung von Thorsten D. durch drei Schüler ist klar, dass Gewaltprävention für die Kinder und Jugendlichen in Horn-Bad Meinberg sehr wichtig ist und laut Ratsfrau Diana Ammer (Die Linke) auf die Tagesordnung gehört.

Sie hat deshalb schon im Februar den Antrag gestellt, im kommunalen Haushalt Gelder für die Umsetzung eines einheitlichen Gewaltpräventionsprojektes an den Kindergärten und Grundschulen vorzusehen.

Nach Rücksprache und in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Lippe wurde ein umfassendes Konzept erarbeitet, das mit einem Demokratie-Lernen-Projekt an den weiterführenden Schulen sowie in Jugendhilfeeinrichtungen an Faustlos nahtlos anschließt und darauf aufbaut.

In der aktuellen Sitzung des Sozialausschusses am Mittwochabend wird Ammer der Lokalpolitik das Projekt „Faustlos“ vorstellen. Eine Entscheidung soll dann (aber) voraussichtlich erst beim nächsten Treffen des Sozialausschusses im Juli fallen.

Am 25. April war das Projekt dem Haus der Jugend „Alte Post“ und den Kitas im Stadtgebiet vorgestellt worden. „Die Rückmeldungen waren durchweg positiv“, schreibt Jasmin Filla, stellvertretende Fachbereichsleitung Soziales für die Stadtverwaltung. „Im nächsten Schritt wird ein solcher Termin auch für die Schulen, insbesondere die Grundschulen, im Stadtgebiet stattfinden.“ Dieser sei für den 4. Juni angesetzt.

Schon bei der zweiten Sozialraumkonferenz in der Burgscheune im Dezember 2024 waren sich alle Beteiligten einig gewesen, Projekte gegen Gewalt und für Demokratie zu fördern. „Die Idee ist eigentlich schon neun Jahre alt und stammt noch aus dem Elternnetzwerk“, erinnert sich Diana Ammer. Dieses Netzwerk wurde noch unter Bürgermeister Eberhard Block ins Leben gerufen. Es habe sich mit u.a. mit dem Konzept "Gute und gesunder Schule" befasst - und sei dann aber irgendwann eingeschlafen.

„Faustlos“ befasst sich mit der Prävention von aggressivem Verhalten und fördert bei den Kindern sozial-emotionale Kompetenzen. Ein Augenmerk liegt dabei auch auf der Impulskontrolle. Ein Vorteil ist, dass es im Projekt Material für verschiedene Altersstufen gibt und auch die Integration von Kindern mit Förderbedarf und mit Migrationshintergrund unproblematisch ist. „So könnte unsere Kommune aktiv zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander fördern und Radikalisierung und Polarisierungen in unserer Stadtgesellschaft aktiv von Anfang an in allen Altersgruppen vorbeugen“, schreibt Ammer in ihrem Antrag.

Das Präventionsprogramm „Faustlos“ wird bundesweit in Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen eingesetzt und ist wissenschaftlich evaluiert. In den Lektionen lernen Kinder, Gefühle bei sich und anderen wahrzunehmen, Handlungsalternativen zu entwickeln und Spannungen gewaltfrei zu lösen. Rollenspiele, Bildmaterialien und sogar Handpuppen kommen dabei zum Einsatz. Entwickelt wurde das Programm am Universitätsklinikum Heidelberg. Lehrkräfte und Erzieher müssen vorab eine Schulung absolvieren. Zwei geschulte Kräfte pro Einrichtung wären laut Ammer ideal. Ziel des Programms ist u.a., dass die Kinder bei Konflikten miteinander reden, anstatt gleich zuzuschlagen.

„,Faustlos’ wäre nur ein Teil eines Gesamtkonzepts für Kinder ab drei Jahren bis in die 5. und 6. Klasse“, erklärt Ammer. „Es geht darum, Kompetenzen wie Empathie zu vermitteln, die auch Voraussetzung sind für die Vermittlung von demokratischen Werten an den weiterführenden Schulen. Ab Jahrgangsstufe 7 kann dann im Rahmen der Demokratiebildung auf erworbenes Wissen, erlerntes, praktisches Handeln und erprobte Verfahren zurückgegriffen und diese altersentsprechend transformiert werden. Auch die örtlichen Vereine sollen einbezogen werden. Und das Schöne ist: Es wirkt auch zurück in die Elternhäuser.“

Für die Kosten des Programms, die im Antrag mit 15.000 Euro beziffert werde, gibt es laut Ammer Fördermöglichkeiten von bis zu 70 Prozent. Außerdem seien Investitionen in Prävention sinnvoller für die Kommune, als im Nachgang eine steigende Jugendamtsumlage zahlen zu müssen.

Diana Ammer beanstandet einen Beschluss des Ausschusses für Schule und Sport vom 26.2.2025 bezüglich der Herausgabe von Tabletts an Schüler.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krüger,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg,

Der Beschluss des Ausschusses für Schule und Sport vom 26.2.2025 ist offensichtlich rechtswidrig und entspricht auch nicht den Förderrichtlinien, obwohl die iPads an der Sekundarschule zu 90% mit Fördermitteln des Landes NRW finanziert wurden:
„Der Antrag der Sekundarschule wird abgelehnt. Es werden keine Leihgeräte an SuS vergeben, die keinen Antrag gestellt haben.“

Hiermit beantrage ich, dass der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg die Angelegenheit zur Verweigerung der Herausgabe von Tablets an unversorgte Schülerinnen und Schüler an der Sekundarschule auf die Tagesordnung seiner Sitzung am 10.4.2025 setzt und damit sein Rückholrecht nach der Gemeindeordnung NRW ausübt:
§ 54 Absatz (3) „Verletzt ein Beschluss eines Ausschusses , dem eine Angelegenheit übertragen ist, das geltende Recht, so findet Absatz 2 … Anwendung. (...)“
§ 54 Absatz (2) „Verletzt ein Beschluss des Rates das geltende Recht, so hat der Bürgermeister den Beschluss zu beanstanden.“

Dies hat Bürgermeister Krüger trotz meiner Aufforderung nicht getan. § 54 (2) der GO NRW besagt Folgendes: "Verletzt ein Beschluss das geltende Recht, so hat der Bürgermeister den Beschluss zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung."
§ 54 Absatz (3) (…) „Verbleibt der Ausschuss bei seinem Beschluss, so hat der Rat über die Angelegenheit zu beschließen.“

Deshalb fordere ich Sie auf, den Beschluss zur Verweigerung der Vergabe von Leihgeräten an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Horn-Bad Meinberg, die keinen Antrag gestellt und deren Eltern keinen Nachweis ihrer Einkommenssituation erbracht haben, zu beanstanden. 

Desweiteren fordere ich Sie auf, der Mangelsituation bei der Versorgung der SuS der Sekundarschule mit digitalen Endgeräten schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, die gängige Praxis rechtskonform zu ändern und für ein Mindestmaß an Chancengleichheit zu sorgen.

Sachdarstellung:

Die Sekundarschule Horn hat ihren Unterricht von Klasse 6 bis 10 komplett auf Tablets umgestellt. 145 Leihgeräte wurden durch den Digitalpakt 1 finanziert, die jedoch bisher nur an SuS ausgegeben wurden, die dazu Anträge gestellt und deren Eltern ihre Einkommensverhältnisse offen gelegt haben. Ca. 25 bis 30 SuS haben laut Aussage der stellvertretenden Schulleitung zur Zeit keinen Zugang zu einem Tablet, weil ihre Eltern ihre Einkommensverhältnisse nicht offen gelegt haben. Mit diesem Beschluss des Ausschusses für Schule und Soziales verbietet die Stadt als Schulträger der Sekundarschule weiterhin, dass Tablets, die dringend für den Unterricht gebraucht werden und unter der Nichtnutzung leiden, herausgegeben werden.

Desweiteren wird in der Beschlussvorlage die Annahme vertreten, dass die Haftung und die Versicherung für die Tablets bei den Eltern liegen würde.

Rechtslage:


"Zu den Pflichten der Eltern nach § 41 Absatz 1 Schulgesetz gehört es, ihr Kind "angemessen" auszustatten. Nach der gegenwärtigen Rechtsauffassung sind davon digitale Endgeräte derzeit nicht umfasst." (Zitat Kleine Anfrage 4635 26.10.2020 von Bündnis 90/Die Grünen)

"Zu den Pflichten der Eltern nach § 41 Absatz 1 Schulgesetz gehört es, ihr Kind "angemessen" auszustatten. Dies betrifft die notwendigen und zumutbaren Aufwendungen für Arbeitsmaterialien und Gegenstände... Auch der elterliche Eigenanteil im Rahmen der Lehrmittelfreiheit nach § 96 Abs. 3 und 5 SchulG fällt unter die angemessene Ausstattung.

Nach gegenwährtiger Rechtsauffassung unterliegen digitale Endgeräte nicht der Lernmittelfreiheit. Als Teil der verbindlichen persönlichen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler werden die Kosten für digitale Endgeräte als zu hoch eingestuft, um den Eltern noch zugemutet werden zu können.

Vor diesem Hintergrund sind verpflichtende Vorgaben zur Beschaffung digitaler Endgeräte unzulässig.

Ebenso darf die Beschaffung von digitalen Endgeräten nicht zur Voraussetzung für den Besuch einer Schule oder eines Bildungsganges gemacht werden.

... Wenn alle Schülerinnen und Schüler ausgerüstet werden sollen, dann ist dies nach geltendem Recht nur möglich, wenn der Schulträger diese Aufgabe übernimmt oder Eltern auf freiwilliger Basis ihre Kinder mit Endgeräten ausstatten..."
https://www.schulministerium.nrw/ausstattung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-digitalen-endgeraeten 

"Der Schulträger hat ... sicher zu stellen, dass die schulgebundenen mobilen Endgeräte sofort verwendet und in die durch den DigitalPakt Schule förderfähige Infrastruktur integriert werden können" (Nr.6.2 RiLi Sofortausstattungen).

"Die bedarfsgerechte Verteilung obliegt den Schulträgern (ggf. in Absprache mit den Schulleitungen)"(Nr.4.1.1 RiLi Sofortausstattungen).

"Die Zweckbindungsfrist beträgt vier Jahre und beginnt mit der Bekanntgabe des Förderbescheids und endet spätestens am 31.7.2025 (Nr. 6.1 RiLi Sofortausstattung).

"Die Geräte werden den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich auch zur Nutzung in häuslicher Umgebung zur Verfügung gestellt. ... Die Geräte müssen an den Schulen eingesetzt werden, für die sie angeschafft worden sind... Eigentümer bleibt der Schulträger. Die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer ... zu den Nutzungsbedingungen ist sicherzustellen…

Die Geräte dürfen demnach nur an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, die (bzw. … deren Erziehungsberechtigte) den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.

Begründung:

Die Auffassung und die Beschlussvorlage der Verwaltung sowie der Beschluss vom Ausschuss für Schule und Sport sind rechtswidrig, 
- weil eine erhebliche Zahl von Tablets (53) entgegen der Förderrichtlinien ungenutzt herumliegt,
- weil die Stadt als Schulträger nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechend den SuS Tablets zur Verfügung stellt und ca. 25 bis 30 SuS nicht versorgt, also ausgrenzt, 
- weil es zu der Auffassung und Praxis der Stadt Horn-Bad Meinberg, die Einkommensverhältnisse der Familien abzufragen, keine Rechtsgrundlage gibt, 
- weil die Einkommensverhältnisse von Familien unter dem Datenschutz fallen und SuS auch nicht darüber stigmatisiert werden dürfen,
- weil hier die Eltern und die Öffentlichkeit falsch informiert werden, denn nur das Ausfüllen und Unterschreiben einer allgemein gültigen Nutzungsvereinbahrung ist die Vorraussetzung und
Rechtsgrundlage zur Vergabe von Tablets,
- weil diese falsche Rechtsauffassung die Integration und Inklusion an der Sekundarschule Horn nicht nur erschwert, sondern verhindert.

"Die Sekundarschule in Horn-Bad Meinberg ist eine Teamschule, in der etwa 480 Schülerinnen und Schüler von 50 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden. Als Schule der Vielfalt verfügt sie über eine vielfältige und bunte Schulgemeinschaft, in der auf Chancengleichheit viel Wert gelegt wird. Alle Schülerinnen und Schüler werden unabhängig on ihrer Kultur, Muttersprache, Religion, ihres Geschlechtes und ihrer Lernpotentiale wertgeschätzt und respektiert" (Homepage Sekundarschule Horn-Bad Meinberg).

Damit die Sekundarschule, die in der Verantwortung der Stadt Horn-Bad Meinberg als Schulträger liegt, diese oben genannten Ziele umsetzen kann, müssen alle Schülerinnen und Schüler niederschwellig und sofort gleichberechtigt Zugang zu den digitalen Endgeräten bekommen. https://www.horn-badmeinberg.de/index.php?object=tx,3165.5&ModID=255&FID=449.2283.1

Unter diesem Link ist auf der Homepage der Stadt Horn-Bad Meinberg die Historie (Stand 22.1.2021) und die rechtliche Situation zur Digitalisierung an den Schulen in Horn-Bad Meinberg
nachzulesen:
„Die Eltern müssen dann noch die Nutzungsvereinbahrung unterschreiben“, sagt Fachbereichsleiter Jacobsmeier.“

Mit freundlichen Grüßen
Diana Ammer
DIE LINKE
im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg

Diana Ammer, Stadtverordnete DIE LINKE

Haushaltsrede 2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krüger,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte in Besserstadt leben, wo das Gemeinwesen als öffentliche Angelegenheit (res publica) die Grundlage aller Entscheidungen der Politik ist: also eine Vielzahl von Bedürfnissen, Fähigkeiten, Kenntnissen und Arbeitsbereichen wohl abgewogen und organisiert sind. Dies sollte der städtische Haushalt abbilden.

Was wir gemeinsam erreichen können, hat das Einstehen des gesamten Rates gemeinsam mit Bürgern, Verbänden und Vereinen gegen die geplanten Windkraftanlagen auf der Egge und dem Teutoburger Wald gezeigt, auch Bürgermeister Krüger hat in der Burgscheune klar Stellung bezogen.

Ich träume von einer Stadt, die für ihre Entwicklung einen aktiven Planungs- und Veränderungsprozess zur Steuerung der Gesamtentwicklung organisiert, der nicht nur die vermeintlich wirtschaftliche, sondern auch soziale, kulturelle, ökologische und gesellschaftliche Entwicklung beinhaltet. Gesellschaftliche Veränderungen brauchen eine interdisziplinäre, integrierte und zukunftsgerichtete Herangehensweise durch Vernetzung, Koordination, Kooperation und Beteiligung der Bürger und aller lokal Handelnden.

Und vorausschauendes, vorbeugendes Handeln, ich verweise da auf meinen Antrag auf Gewaltprävention und Demokratie-Lernen. 

„Aus der Traum, tut mir Leid, hier beginnt die Wirklichkeit“:

Unser städtischer Haushalt hat dieses Jahr mit Buchungstrick ein Defizit von über 9,7 Millionen Euro, lebt vom Werteverzehr, beinhaltet keine Reserven und ist total auf Kante genäht nach dem Prinzip: Es wird schon gutgehen. Hoffentlich reißen sich die alten Spindeln, Gummilitzen, Leitungen, Fenster, Brücken oder Heizungsanlagen zusammen und erlauben es sich nicht, an Altersschwäche kaputt zu gehen. Dies führt zu immer größeren Defiziten bei Bereitstellung von wesentlichen Teilen der Daseins- und Gesundheitsvorsorge und Teilhabe, obwohl die Bürger immer mehr belastet werden. Schwimmbäder können nicht genutzt werden, günstiger Wohnraum verschwindet, Verkehrsprobleme werden verschärft, eine nachhaltige und ökologische Stadtentwicklung wird verhindert…

Die Grundsteuer B ist gerade von 580 auf 970 Punkte erhöht worden ist. Dies bedeutet für die meisten Haus- und Wohnungseigentümer und Mieter in Horn-Bad Meinberg eine überproportionale Mehrbelastung, manche sogar von 300% und mehr. Gleichzeitig werden die Eigentümer und Mieter von Gewerbeimmobilen pauschal entlastet, unabhängig von deren Gewinn und Leistungsfähigkeit. 

Dies ist zutiefst ungerecht.

Damit das Wohnen für viele Mitbürger bezahlbar bleibt, hätte man die Gewerbesteuer, die ja nur auf Gewinn anfällt, also an das Betriebsergebnis gekoppelt ist und die auch von der Einkommenssteuer absetzbar ist, moderat erhöhen und so Mindereinnahmen bei der Grundsteuer für Gewerbeimmobilien kompensieren können. Da viele kleine und mittelständische Unternehmen in Horn-Bad Meinberg eh keine Gewerbesteuer zahlen, würde das Gemeinwesen profitieren, ohne die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu beeinträchtigen.

Diese falsch verstandene Wirtschaftsfreundlichkeit ist nur ein Aspekt dieser katastrophalen Haushaltsführung.

Noch viel schlimmer sind die teuren Planungen für ein Wolkenkuckucksheim wie das unsägliche Horner Wasserstoffsondergebiet sowie die Ansiedlung vom sogenannten Fachmarktzentrum entgegen aller städteplanerische Vernunft, ohne Verkehrskonzept unter Vernichtung günstigen Wohnraumes. Das Projekt Kotzenberger Hof zieht sich in das Unendliche, aber man hofft.

Tja, und der rote Teppich, den unsere Stadt für die Ansiedlung von Amazon ausgerollt hat, reicht bis zur Haustür von Jeff Bezos, der in 1Stunde 15 Minuten mehr verdient als unser diesjähriges Haushaltsdefizit beträgt.

Bei meiner Recherche im Haushaltsbuch 2025 bin ich auf immense Summen verteilt
auf die Jahre 2023 bis 2028 gestoßen:

634.000,00 € (S. 313) Umweltberatung und Ausgleichsflächen
9.125.697,56 € (S. 317) Wirtschaftsförderung:
7.818.572,36 € (S. 317) und
1.678.681,03 € (S. 317) Dienstleistungen, Artenschutzrechtliche Maßnahmen
11.474.463,40 € (S.318) Wirtschaftsförderung
6.321.500.00 € (S. 321) Investitionen

Insgesamt geht es um eine Summe von mindestens 37.052.914,35 €, die ich nicht zuordnen kann, der Kaufpreis, den Amazon bezahlt hat, erscheint hier gegenüber mit 16,6 Millionen lächerlich gering.

Am 13.11.2024 teilte die Verwaltung mit, „dass Amazon ein Büro beauftragt hat, dass die Abrechnung der vertraglich vereinbarten Kosten in Zusammenarbeit mit der Stadt durchführen soll (Protokoll ASL 25.11.2024). Mit welchen weiteren Risiken und Belastungen für unseren Haushalt müssen wir denn noch rechnen? Der Inhalt der Verträge mit Amazon über alle zu erfüllenden und
zu finanzierenden Leistungen durch unsere Stadt wurde vor den Ratsmitgliedern verheimlicht. Seit Jahr und Tag verweigern Bürgermeister und Kämmerer eine umfassende Aufstellung aller Kosten bezüglich der Ansiedlung von Amazon und die Erschließung und Erweiterung des Industrieparks Lippe. Dies ist ein bewusster und untragbarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung NRW:

Laut GO NRW § 55 sind Sie , Herr Sölter und Sie, Herr Krüger, allen Ratsmitgliedern und auch mir gegenüber auskunftspflichtig. Nur so kann der Rat sein Kontrollrecht und seine Kontrollpflicht über die Verwaltung und die städtischen Finanzen ausüben und seiner Verantwortung gegenüber den Bürgern, dem Souverän, gerecht werden.

Am Montag habe ich eine Aufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe und der Bezirksregierung wegen schwerer Unregelmäßigkeiten im Haushalt der Stadt Horn-Bad Meinberg gestellt und die Schaffung von Transparenz bezüglich aller offenen Fragen gefordert. Aus dem Rathaus kommt nur Schweigen.

„Öffentlichkeit ist der Sauerstoff der Demokratie“, meint Günther Wallraff. Was haben Sie zu verstecken, Herr Sölter, Herr Krüger?

„Es werden alle wesentlichen Entscheidungen und Verhandlungen im nichtöffentlichen Hinterzimmer unter Vermeidung jeder Transparenz gemauschelt. Die Verwaltung beantwortet Fragen unvollständig oder auch gar nicht, entscheidende Bodengutachten wurden dem Rat und der Öffentlichkeit vorenthalten, wegen Problemen auf der Amazonbaustelle ist mit hohen Mehrausgaben zu rechnen.“ Diese meine Aussagen von Juni 2022 treffen heute mehr denn je zu. 

Herr Bürgermeister Krüger, Sie sind keinem Ihrer Wahlversprechungen gerecht geworden, weder bei Verwaltung, Bildung, Soziales noch der Stadtentwicklung und Horn-Bad Meinberg haben Sie ganz bestimmt nicht zur familienfreundlichsten Stadt in OWL gemacht.

Herr Bürgermeister Krüger, Sie tragen die Verantwortung. Sie wurden und werden
diesem so wichtigen Amt nicht gerecht.

Ich fordere Sie heute erneut auf : Treten Sie zurück.

Diesem Haushalt kann ich nicht zustimmen.

Die Linke im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg will ein einheitliches Gewaltpräventionsprojekt (Faustlos) an den Kindergärten und Grundschulen und ein Demokratie-Lernen-Projekt an den weiterführenden Schulen sowie beim Jugendzentrum Alte Post und beim Kinderschutzbund in Horn-Bad Meinberg.

3.2.2025, Antrag zum Haushalt der Stadt Horn-Bad Meinberg

Die Linke im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg beantragt für die Umsetzung eines einheitlichen Gewaltpräventionsprojektes (Faustlos) an den Kindergärten und Grundschulen und ein Demokratie-Lernen-Projekt an den weiterführenden Schulen sowie beim Jugendzentrum Alte Post und beim Kinderschutzbund in Horn-Bad Meinberg die Finanzierung der dafür notwendigen Materialien und der entsprechenden Fortbildungen.

Begründung:

Faustlos ist ein für Kindergärten und Schulen entwickeltes wissenschaftliches Programm mit eigens entwickelten Materialien zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen und zur Prävention von aggressivem Verhalten. Das Curriculum vermittelt alters- und entwicklungsadequate Weise soziale Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Impulskontrolle und Empathie. Faustlos fördert gezielt die psychische Gesundheit von Kindern, verbessert die Erziehungsqualität und leistet einen substanziellen Beitrag zur Friedenserziehung und wirkt über die Institutionen hinaus in die Familien und in den Alltag.

Während und nach der Coronazeit sind viele Kinder aus dem Blick geraten und die Anforderungen an die Kindertagesstätten und Grundschulen sind gestiegen. Kinder mit sehr unterschiedlichen sozialen und familiären Hintergründen spielen und lernen hier miteinander, ein einheitliches und sich über Jahre hinweg auf einander systematisch und strukturiert aufgebautes Programm fördert
auch die die Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf und die Integration von Kindern mit Migrations- und Fluchthintergrund.

Ein wichtiges Augenmerk muss dabei auch auf den Umgang mit Konflikten und Gewalt gelegt werden. Das Konzept „Faustlos“ hat sich dabei bewährt als Mittel der Gewaltprävention für Kitas und Grundschulen. Hiermit kann den ErzieherInnen, Lehrerinnen und den Betreuungskräften in der Offenen Ganztagsschule im Stadtgebiet ein gut umsetzbares und für die unterschiedlichen  Altersstufen konzipiertes Konzept an die Hand gegeben werden und einrichtungsübergreifend mit den Kindern und Jugendlichen nach einem geeigneten Konzept zur Konfliktunterstützung und Gewaltprävention gearbeitet wird.

Für die weiterführenden Schulen bietet sich das Bundesprogramm „Demokratie Leben“ mit Innovationsprojekten an, mit den Zielen Demokratieförderung, Konflikttransformation, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention etc.

Durch die Ausweitung der Präventionsprogramme inklusive Fortbildungen und Materialien auf das Jugendzentrum Alte Post und den Kinderschutzbund können so umfassend und von Anfang an alle Altersstufen von Kleinkind bis zum Jugendlichen erreicht werden, sodass auch deren Familien unabhängig vom sozialen oder kulturellen Hintergrund mit einbezogen werden können.

So kann unsere Kommune aktiv zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander fördern und Radikalisierung und Polarisierungen in unserer Stadtgesellschaft aktiv von Anfang an in allen Altersgruppen vorbeugen.

Die Installierung dieser Präventionsprogramme hat einen Finanzrahmen von ca. 15.000 €, was Materialien und Schulungen beinhaltet. Nach Rücksprache mit dem Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Lippe gibt es dazu umfassende Fördermöglichkeiten von voraussichtlich 70%. Desweiteren könnten auch Spendengelder eingeworben werden.

Eine abschließende Stellungnahme zu den genauen Zahlen kann ich zur Zeit nicht geben. In Zeiten von immer größeren Problemen in der Jugendhilfe und immer stärker steigenden Kosten der Jugendamtsumlage sollte der Fokus unserer Kommune verstärkt auf den Bereich der Prävention gerichtet werden. Nach dem Motto: Was Hänschen gelernt hat, kann und weiß Hans.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Ammer

Haushaltsantrag von Diana Ammer, Stadtverordnete DIE LINKE.

Antrag zur Erhöhug des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 450 auf 496 v.H.

Begründung:

Die Grundsteuer B für Grundstücke ist auf gerade von 580 auf 970 Punkte erhöht worden. Dies
bedeutet für die meisten Haus- und Wohnungseigentümer und Mieter in Horn-Bad Meinberg eine
deutliche Mehrbelastung, z.B. für ein selbstgenutztes kleines Haus um ca.15 %.

Gleichzeitig werden die Eigentümer und Mieter von Gewerbeimmobilen entsprechend pauschal
sehr stark entlastet, unabhängig von deren Gewinnen und Leistungsfähigkeit, denn die
Gesammtsumme der Grundsteuereinnahmen steigt nur leicht (fast aufkommensneutral).
Dies ist zutiefst ungerecht.

Des weiteren ist der gesamte Haushalt auf Kante genäht, lebt vom Werteverzehr und beinhaltet
keinerlei Reserven für unvorhersehbare Ereignisse. Dies hat ja in der Vergangenheit zu erheblichen
Problemen der Stadt z.B. bei der Bereitstellung von wesentlichen Teilen der Daseins- und
Gesundheitsvorsorge (z.B. bei den Schwimmbädern) geführt.

Deshalb beantragt die Linke im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg eine Erhöhung der
Gewerbesteuer auf 496 % wie in Bad Salzuflen.

Gewerbesteuer fällt nur auf den Gewinn von Firmen und Unternehmen an, ist also an der
Wirtschaftsleistung der Unternehmen gekoppelt. Dies würde die Unternehmen dahingegen also in
wirtschaftlich schlechten Zeiten sogar entlasten, da ja die Grundsteuerbelastung geringer ausfällt.
Fazit: Von eine Gewerbesteuererhöhung könnten gerade in den derzeit konjunkturell
herausfordernden Zeiten Firmen und Unternehmen profitieren, denn in diesem Modell wird die
Steuerbelastung stärker an das Betriebsergebnis der Unternehmen gekoppelt.

Mit einer Gewerbesteuererhöhung könnte darüber hinaus die Mehrbelastung von privaten
Grundstückseigentümern und Mietern durch eine Senkung der Grundsteuer B deutlich verringert
werden und der städtische Haushalt auf solidere Beine gestellt werden.

Haushaltsrede von Diana Ammer, Stadtverordnete DIE LINKE:

"Trotz der Einnahmen durch den Grundstücksverkauf an Amazon von über 16,6 Millionen Euro ergibt sich das höchste Haushaltsdefizit in der Geschichte."

Sie kritisiert, dass Kämmerer eine Auflistung der gesamten bislang angefallenen Kosten für die Amazon-Ansiedlung verweigere.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krüger,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Rat,
sehr geehrte Damen und Herren,

positiv sind z.B. die Entscheidungen für die Aufstockung der Schulsozialarbeit,für das Sporthaus am Eggestadion, für erste Gelder für die Schulhofgestaltung an der Sekundarschule und die Streichung der (überzogenen) Planung beim Rathaus hervorzuheben.

Immerhin wurden aus dem Stärkungspakt 83.101,17 € abgerufen und die städtischen KiTas, die Kleiderkammer, Tafeln, SOE, KSB,Tiertafel, Suppenessen, Haus der Jugend Alte Post, Schuldnerberatung, Hausaufgabenbetreuung, bunter Tisch … konnten profitieren. Schade ist, dass weitere 17.131,83 € nicht genutzt wurden. Trotz der Einnahmen durch den Grundstücksverkauf an Amazon von über 16,6 Millionen Euro ergibt sich das höchste Haushaltsdefizit in der Geschichte.

Wie kann das sein?

Die Kämmerei hat dazu bis heute keine umfassende und aktuelle Auflistung aller Kosten vorgelegt. Zu dem geplanten Aufwand (Stand 21.2.2022) von 9.989.000€ sind jedenfalls noch weitere Posten zu addieren:

3,5 Millionen für die Höhenangleichung und Erschließung der Fläche zwischen altem IPL und dem Amazongelände und für die Entwässerung der Erschließungsstraße von Amazon, die keine öffentliche Funktion hat.belasten den städtischen Haushalt erheblich. Die Stadt hat sich dazu im Kaufvertrag gegenüber Amazon verpflichtet (eigentlich bis zum 15.10.2023). Also ohne einen konkreten Investor oder Interessenten will die Stadt ohne jede öffentliche Förderung auf eigenes
Risiko ein weiteres Industriegebiet erschließen, obwohl dessen Bebauungsplan mit 2 Normenkontrollklagen beklagt ist, also keine Rechtssicherheit herrscht.

50.000€ zusätzliche jährliche Kosten pro Jahr für die Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz und deren Monitoring ergeben insgesamt auf 30 Jahre gerechnet 1 Millionen Euro zusätzlich. Ein unabhängiges und fachlich einwandfreies und juristisch tragfähiges Monitoring ist bisher noch nicht ausgeschrieben worden, obwohl dies der Rat noch 2022 beschlossen hat. Die korrekte Durchführung der Artenschutzmaßnahmen durch die vertraglich dazu verpflichteten Landwirte ist jedoch die Voraussetzung für einen gültigen Bebauungsplan.

Warum die Amazon-Erschließungsstraße (Westfalenstraße) durch die Stadt zurückgekauft und die Böschungen südlich von Amazon nicht mit an Amazon verkauft wurden, erschließt sich mir nicht, dieser Flächenverkauf hätte die Einnahmeseite der Stadt doch erheblich verbessert. So bleibt der Straßenunterhalt und die Pflege der Böschungen konsumtiv bei der Stadt hängen. Wie die dingliche Sicherung im Grundbuch zum Artenschutz letztendlich abgerechnet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Wenn man sich die Berichterstattung der LZ anschaut, handelt es sich um 5,00 Euro pro Quadratmeter für die benötigte Fläche von 50 Hektar, also um eine Summe von 2,5 Millionen Euro.

1 Millionen Euro sind für Buchwerte Grundstücke, Beratung, etc. zusätzlich negativ
ergebniswirksam.

Gewerbesteuereinnahmen von Amazon sind im Haushalt nicht eingeplant, der Weltkonzern hat da ja auch jede Menge Tricks auf Lager. Amazon tut dem städtischen Haushalt nichts Gutes, ist kein Sechser im Lotto, kein Jackpott für Horn-Bad Meinberg,

Auch andere Investitionen sind zu hinterfragen: 2,65 Millionen Euro in ein Sondergebiet H2 Energiepark zu investieren, um mit Strom aus einem Biomassekraftwerk für belastetes Altholz Wasserstoff auf eine sehr unökologische und unwirtschaftliche Art zu gewinnen, halte ich für absurd.

Plan- und Konzeptlosigkeit, fehlende konkrete Maßnahmen und mangelnde Koordination durch die Verwaltungsspitze sind bei vielen wichtigen Themen und Problemstellungen, ob beim Badehaus, beim Umgang mit Schrottimmobilien, beim Substanzerhalt der 88 städtischen Gebäude, in der städtischen Sozialarbeit, in der Schulentwicklungsplanung etc. zu beobachten.

Z.B. halte ich den Standort Heinrich-Drake-Platz für eine Grundschule Bad Meinberg allein schon deshalb für nicht geeignet, weil dort dann auch eine weitere Doppelsporthalle errichtet werden müsste, die dem Schulzentrum Horn doch so dringend fehlt.

Deshalb kann das Schulschwimmen auch nicht einfach so nach Bad Meinberg verlagert werden, ohne die Unterrichtsversorgung für den dortigen Sportunterricht zu gefährden. Und realistische Kosten für den dann notwendigen Bustransfer der SchülerInnen wurden bisher nicht vorgelegt.

Auch weitere Fragen von mir wurden von der Kämmerei nicht oder nur unzureichend beantwortet, z.B. habe ich keine Antwort zu den Kosten der städtischen Rechtsberatungen und Gerichtsverfahren insgesamt erhalten, Transparenz geht anders.

Von 2023 auf 2024 finden zwei regelrechte Schuldenexplosionen statt, eine bei den Stadtwerken mit einem Plus von 7 Millionen Euro auf über 22 Millionen Euro, immerhin dieses Defizit stabilisiert sich in den Folgejahren.

Im städtischen Haushalt jedoch wird mit einer enormen Steigerung des Defizits von 6,315 Millionen Euro (2023) auf voraussichtlich über 25 Millionen Euro in diesem Jahr und bis 2027 mit einem Planwert von über 57 Millionen Euro gerechnet. Die städtische Verwaltung meiner Heimatkommune weist erhebliche Mängel im Finanzmanagement und Finanzcontrolling, fehlende Transparenz und Haushaltsklarheit auf.

Ein Fördermittelcontrolling fehlt wie auch ein Handlungsrahmen beim Anlagen- und
Kreditmanagement.

Auch beim Vergabewesen gibt es schwere Mängel: z.B. hat die Stadt HBM ihre Dienstanweisung nicht an das aktuelle Vergaberecht angepasst und die aktuellen Wertgrenzen der nationalen - und EU-weiten Rahmenbedingungen oft nicht berücksichtigt. Es gibt auch keine regelmäßige und unabhängige Prüfung der Vergaben, aber abweichende Vergabeverfahren und Handlungsunsicherheiten. Häufig nimmt die Stadt HBM die zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe nicht in Anspruch, Nachtragsverfahren werden zum Teil nicht bzw. uneinheitlich geführt und Dokumentations-, Informations- und Veröffentlichungspflichten nicht beachtet. Die Stadt hat korruptionsgefährdete und besonders korruptionsgefährdete Bereiche nicht festgelegt.

Die Stadt Horn-Bad Meinberg sollte die Annahme von Bargeld in ihrer Dienstanweisung verbieten, sie sollte die korruptionsprägenden Regelungen in einer Dienstanweisung Korruption treffen.

Dies stelle nicht ich, sondern die Gemeindeprüfungsanstalt NRW fest, die der Stadt ordentlich die Leviten gelesen hat in ihrem Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Horn-Bad Meinberg im Jahr 2022/2023 (Seite 15 bis 19).

In Horn-Bad Meinberg sind der Korruption und der Vorteilsnahme im Amt Tür und Tor geöffnet.

Ich werde dem Haushalt nicht zustimmen.

Diana Ammer, Stadtverordnete DIE LINKE

Diana Ammer, Stadtverordnete DIE LINKE beantragt: Nationalpark Eggegebirge soll auf die Tagesordnung im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Stadtverordnete,

hiermit beantrage ich, dass das Thema Nationalpark auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 7.12.2023 gesetzt und die vertiefende Beratung in die beiden Fachausschüsse, also den Umweltausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus anschließend verwiesen wird.

Begründung:

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung von CDU und den Grünen steht, dass zum Erreichen der nationalen und internationalen Zielvorgaben und Verpflichtungen für Klimaschutz und Biodiversität (Biodiversitätsstrategie, natura 2000 ...) und zur Vermeidung von Strafzahlungen mindestens ein weiterer Nationalpark in NRW ausgewiesenen werden soll.

Nur 0,6 % der Flächen in Deutschland sind als Wildnisgebiete ausgewiesen, in NRW liegt dieser Anteil unter 0,2 % und damit noch nicht einmal bei einem Zehntel der Fläche, die die „Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt“ als Zielvorgabe gibt. Deshalb hat die Landesregierung Anfang September 2023 sechs potentielle Gebiete für einen neuen Nationalpark, vorgestellt, darunter die Egge, und damit den Startschuss für ein Beteiligungs- und Bewerbungsverfahren gegeben. Die Relevanz dieses Themas ergibt sich auch daraus, dass unsere Kommune durch ihre Lage am nördlichen Ende der Egge das Tor! zum Nationalpark Egge und damit die naturtouristische Destination in OWL werden kann. Ein Nationalpark Egge ist ein herausgehobener touristischer Hotspot mit einer deutlich steigender Anziehungskraft und
einem hohen Multiplikatoreffekt.

Zwei Flächen der für einen Nationalpark Egge vorgesehenen Kulisse liegen zudem im Stadtgebiet von Horn-Bad Meinberg. Es handelt sich um 289 Hektar Lippische Teilflächen des Naturschutzgebiets Egge-Nord mit dem Eggekamm und dem Egge-Westhang zwischen Silbernachtal/Preußisch Velmerstot im Norden und der südlichen Kreisgrenze, begrenzt von der Altenbekener Straße (L828) im Westen und dem Eggekamm (-weg) im Osten sowie einer kleineren Teilfläche westlich Kempen Bereich „Dreische/Kohlergrund“ nördlich des Durbekeweges.

Die naturschutzfachliche Eignung der Egge steht seit einem Gutachten der Landesanstalt für Ökologie von 2005 außer Frage. Der Staatswald in der Egge ist über 12.000 Hektar groß, ein einzigartiger Biotopverbund und ein sich entwickelnder Hotspot der Biodiversität mit seinen Wäldern, Felsklippen,Höhlen, Mooren, Quellen und Bächen Lebensraum für über 200 gefährdete und seltene Arten der Roten Liste.

Für dieses Beteiligungsverfahren ist eine angemessene Mitwirkung der Zivilgesellschaft unerlässlich, der Menschen in der Region und in den Kommunen vor Ort, insbesondere auch der Natur-und Umweltschutzverbände, Fachleute, Initiativen, Firmen, Tourismusbetriebe… Voraussetzung ist eine sachliche und faktenbasierte Information der Öffentlichkeit und das Ausräumen von Vorurteilen und Voreingenommenheiten.

Zur Bereicherung einer konstruktiven und lösungsorientierten Debattenkultur sollten Experten und Beteiligte der Fördervereine, der Naturschutzverbände, von Tourismusbetrieben, z.B. aus dem Nationalpark Eifel, gehört werden. Ich verweise hier auch auf die Fachleute, die am 21.11.2023 auf Einladung des Naturwissenschaftlichen Vereins Paderborn auf einem Infoabend viele offene Fragen beantwortet und die Diskussion auf sachliche Füße gestellt haben (Artikel im Westfalen-Blatt vom 24.11.2023).

Ein Nationalpark Egge bietet die einmalige Chance, die Entwicklung in unserer Region, in Lippe und ganz besonders hier in Horn-Bad Meinberg positiv zu beeinflussen, wie es nachweislich in allen anderen Nationalparks in Deutschland auch so geschehen ist. So könnte die touristische Wertschöpfung gesteigert, touristische Betriebe stabilisiert und ein Anreiz für Neuansiedlungen geschaffen werden. Es flössen Fördermittel in erheblichem Umfang in unsere Region, es seien Kooperationen mit Unternehmen möglich und es entstehe ein Image-Effekt.

Bildungs- und Informationsangebote entstünden, der Bildungsauftrag eines Nationalparks bedeutet auch eine enge Kooperation mit Schulen und Kindergärten.

Knapp 12 Millionen Menschen könnten einen Nationalpark Egge in weniger als 2 Stunden über die Schiene oder die Straße erreichen. Die Bahnhöfe in Horn und Leopoldstal sind hervorragend geeignet als Startpunkte für Wanderer und die verschiedensten Gäste aus nah und fern. Nachhaltiges Reisen ist Topthema in OWL (Artikel LZ vom 24.11.2023, die Entwicklung im regionalen und lokalen Tourismus ist steigend. Ein Nationalpark, der in unserem Stadtgebiet beginnt, ist prädestiniert für kurze Anreisewege mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln und echtes Naturerleben und Klimaschutz.

Ein Nationalpark könnte auch ein Kooperationspartner für Betriebe der Gesundheitswirtschaft und für die Kurorte in der Region sein, was unseren Gesundheitsstandort im Heilgarten Deutschlands optimal ergänzen und aufwerten würde.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Ammer
DIE LINKE
im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg

„Gemeinsam mit den über 5000 anderen Unterzeichnern fordere ich die anderen 31 Ratsmitglieder und den Bürgermeister der Stadt Horn-Bad Meinberg auf, das Badehaus weiter zu betreiben oder betreiben zu lassen.“ So bezieht die Stadtverordnete Diana Ammer (Die LINKE im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg) Stellung.
„Statt sachorientiert und konstruktiv Lösungen zu suchen, werden sinnlose und irreführende Debatten geführt.“

So hat der Haupt-und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen, das man sich auf die Suche nach einem „Sternstundeninvestor“ zu machen wolle. Bis dahin, also auf unabsehbare Zeit, wird das Badehaus „eingemottet“ bleiben und steht definitiv niemandem, schon gar nicht dem Schulschwimmen zur Verfügung.

„Ziel der Stadt muss werden, dass das Badehaus als öffentliches Bad mit barrierefreiem Angebot betrieben wird.“ Und weiter argumentiert die Stadtverordnete: „ Unser Badehaus könnte doch von einer Bürger-Genossenschaft wie z.B. das Uslarer-Badeland betrieben werden, dazu parallel mit einem Förderverein verbunden werden. Die Stadt kann nur ihrer Verantwortung zur Daseins- und Gesundheitsvorsorge gerecht werden, wenn sie alle Akteure der Gesundheitsprävention,die Krankenkassen, die Kliniken, die touristischen Betriebe, die Vereine in Stadt und Umland und des Staatsbades mit einbezieht.

Ein oberflächlicher Kostenvergleich, der von falschen Vorraussetzungen ausgeht und die Überflüssigkeit der Kleinstschwimmhalle suggeriert, ist nicht zielführend. Eine detallierte Kostenanalyse ist zwingend erfordlich.

Durch ehrenamtliches Engagement, Maßnahmen zur Kostenreduzierung, Einbeziehen von Fördergeldern und durch Attraktivitätssteigerungen wie z. B. die Entwicklung von Bad Meinberg hin zu einem barrierefreien Kneipp-Kurort etc. und mit der Akzeptanz des Bürgerwillen kann die Zukunft des Staatsbades insgesamt gesichert und dessen Attraktivität wieder gesteigert werden.

Durch den Verkauf an einen Investor und Bau eines Hotels würde der Tennisclub um seine Investitionen gebracht werden (Plätze, Halle, Clubhaus) und die Pläne, den Tennisclub für Rollstuhlfahrer zu öffnen, zunichte machen.
Wenn jetzt nicht der Pachtvertrag mit dem Tennisclub verlängert wird, muss er nächstes Jahr nach 50 Jahren schließen und bekommt keine Entschädigung für seine 150 Mitglieder.

Desweiteren erscheint die Debatte und der irreführende Kostenvergleich mit der Mehrzweckhalle an der Grundschule Horn vorgeschoben und spielt beide Stadtteile und die gegensätzlichen Bedarfe des Schulsportes gegen den eines Bewegungsbades aus. Hier scheinen einige Politiker unbedingt das ungeliebte Schulschwimmbecken ersatzlos schließen zu wollen. Denn warum sollte ein Investor so großzügig sein, ein, zur Zeit defizitäres Badehaus, überwiegend für öffentliche Bedarfe zu betreiben.

Die Mehrzweckhalle mit Kleinstschwimmhalle in Horn ist alternativlos, wenn die Stadt ihrer Verpflichtung als Schulträger, ausreichend Schulsport entsprechend der Richtlinien anzubieten. Der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Fahrten so vieler SchülerInnen und der damit verbundene CO2-Ausstoß wäre nicht zu rechtfertigen.

Das Badehaus ist eben nicht für das Schulschwimmen geeignet und steht ja auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung, da die Mehrheit des Rates dieses an einen „Sternstundeninvestor“ verkaufen will und es solange „eingemottet“ ist.

Klar zu stellen ist: Nicht die Sanierung der Kleinstschwimmhalle inklusive Hubboden, der für die Nutzung als Lehrschwimmbecken unbedingt erforderlich ist, würde 4 Millionen Euro kosten, sondern die der Mehrzweckhalle mit teilbarer Turnhalle sowie Kleinstschwimmhalle. Die Mehrzweckhalle deckt aber 100% des Sportbedarfes der Grundschule Horn ab und den Schwimmunterricht an der Sekundarschule, Gymnasium und auch der kreiseigenen Teutoburger-Wald-Schule, die letztendlich wegen der Nähe zur Kleinstschwimmhalle den Standort für diese Schule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung gewählt hat. Im Gegenzug nutzen auch die Horner Schulen die Sporthalle dort.
Pro Woche belegen die Schulen, Offene Ganztagsschule, Kindergärten und Schwimmkurse mit 42 Stunden die Kleinstschwimmhalle, weitere 22 Stunden sind für Vereine und öffentliches Schwimmen vorgehalten.

Diana Ammer, Stadtverordnete der Partei DIE LINKE

"Es gäbe ja so viele Maßnahmen und Projekte, die sinnhafter und notwendiger wären und nicht die Natur verschandeln, ja vergewaltigen und den Haushalt der Stadt ruinieren."

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krüger,
sehr geehrte Ratsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

Der Schuldenstand der Investitionskredite soll sich von 2022 bis 2023 verdreifachen und bis 2026 fast versiebenfachen. Und bei den Stadtwerken wächst dieser Schuldenstand innerhalb eines Jahres um 6,8 Mio.
Und dies liegt leider nicht an sinnvollen Investitionen wie Grundschule Bad Meinberg, Erweiterung der OGSs, Verbesserung von Gemeinwesen und Sanierung der Schwimmhalle Horn.

In Betrachtung des Kernhaushaltes herrscht ein abschreibungsbedingter Werteverzehr, der zwangsläufig zu einem immer größeren Werteverzehr führt und einen immer schneller wachsenden Investitionsatau mit sich bringt..
Statt hier endlich tätig zu werden, setzte die Mehrheit im Rat und die Verwaltungsspitze auf einen Arbeitgeber, der für seine Steuerpraktiken und seine Lohnstruktur allseits negativ bekannt ist. Und der seinen Sitz von Amazon Horn-Bad Meinberg ist in! München, Marcel-Breuer-Straße 12. Herzlichen Glückwunsch…

3.000.000 € für den IPL
5.136.000 € für Amazon,
70.000 € jährlich für Artenschutzmaßnahmen sowie
15.000 € jährlich für die Kontrolle und Koordination derselben als Ewigkeitskosten,
?000.000 € dingliche Sicherung für Artenschutzmaßnahmen im Grundbuch
?000.000 €Kosten Grundstückskäufe

5.600.000 € Erschließungskosten aus dem allgemeinen Haushalt

Summa Summarum : ein negativer Kaufpreis für die Stadt

Es gäbe ja so viele Maßnahmen und Projekte, die sinnhafter und notwendiger wären und nicht die Natur verschandeln, ja vergewaltigen und den Haushalt der Stadt ruinieren.

Vor der Sanierung des Kotzenberger Hofes ist ein Rathausumbau zum jetzigen unsinnig und in dieser Dimension von über 5 Mio € nicht zu rechtfertigen. Barrierefreiheit und Brandschutz müssen endlich kurzfristig umgesetzt werden.

Diana Ammer, Stadtverordnete DIE LINKE