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Der angedachte Grundschulstandort am Heinrich-Drake-Platz in Bad Meinberg ist eine Fehlplanung.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften soll am 3.September den Bebauungsplan M 31 als Satzung beschließen.

Die Planungen, eine dreizügige Grundschule mit einer einfachen Sporthalle am Heinrich-Drake-Platz zu errichten, hält Diana Ammer, Stadtverordnete im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg, für grundsätzlich falsch:

  1. Eine dreizügige Grundschule erfordert laut den Richtlinien des Landes NRW eine Zweifachsporthalle, um den verpflichtenden Sportunterricht dort abzuhalten.
  2. Der geeignete Standort für den Neubau einer Grundschule, allein schon aus Kostengründen, kann nur direkt neben der Zweifachsporthalle am Waldstadion sein. Diese Sporthalle wird seit 30 Jahren von Schülern aus dem Schulzentrum Horn genutzt, was einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für den Buspendelverkehr der SchülerInnen von und zum Schulzentrum Horn bedeutet.
  3. Diese Doppelsporthalle fehlt seit Dreißig Jahren dem Schulzentrum Horn, wo das Gymnasium ohne Sporthalle errichtet wurde. Mit diesem Geld könnte man viel sinnvoller endlich den Mangel an Sporthallenkapazitäten in Horn und dem vielen ausfallenden und eigentlich verpflichtenden Sportunterricht an den weiterführenden Schulen begegnen.
  4. „Der gewählte Bauort liegt innerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Werre entsprechend der Überschwemmungsgebietsverordnung „Werre“ vom 27.September 2005. [Zitat aus der Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans S.17]. Aufgrund des Planungsziels ist zu erwarten, dass ein Großteil des Plangebietes versiegelt wird [Seite 34: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Horn-Bad Meinberg] und abgeleitet werden wird. […] Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Ableitung von Niederschlagswasser […] summativ wirkt und letztendlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes führen kann.“
    Das Gutachterbüro zeigt hier eine Problematik auf, die nicht einfach abgetan werden kann. Selbst wenn durch verschiedene Maßnahmen die Gebäude der Grundschule nicht durch Hochwasser betroffen sein sollten, erhöht sich für Werre abwärtsliegende Grundstücke die zukünftige Gefahr für Hochwasser. Dies darf in Zeiten des Klimawandels und von Starkregenereignissen nicht einfach übergangen werden.

Diana Ammer
Stadtverordnete im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg
Bürgermeisterkandidatin der Partei DIE LINKE

Diana Ammer, Stadtverordnete im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg beantragt die Aktualisierung des Schulentwicklungsplans.

Antrag an den nächsten Ausschuss für Schule und Sport der Stadt Horn-Bad Meinberg am 2.7.2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krüger, sehr geehrter Auschussvorsitzender Herr Leßmann, sehr geehrter stellvertrender Ausschussvorsitzender Herr Dr. Martin, sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich
1.eine Aktualisierung des Schulentwicklungsplans der Stadt Horn-Bad Meinberg inklusive der Darstellung der aktuellen und zu erwartenden Bedarfe in der Ganztagsbetreuung und

  1. die Erstellung einer aktuellen Liste der Anzahl der Kinder und Jugendlichen bezogen auf ihr Alter und bezogen auf die Ortsteile von Horn-Bad Meinberg.

Begründung:

  1. Der letzte Schulentwicklungsplan für Horn-Bad Meinberg stammt von 2021. Auch wenn dieser offiziell bis 2027/28 fortgeschrieben ist, haben sich einige Rahmenbedingungen geändert.
    Da sich die aktuellen Schülerzahlen vor allem im Grundschulbereich und insgesamt im Stadtgebiert abweichend von der damaligen Prognose erhöht statt gesenkt haben und an der Grundschule Horn Raumnot herrscht, sollte die Schulentwicklungsplanung mit der Realität in Einklang gebracht werden.
    Desweiteren sollte anlässlich der Planungen, die Grundschule Belle an einen privaten Schulträger zu vermieten, der tatsächliche Raumbedarf an unseren Grundschulen ermittelt werden. Mitte Juni wurde in der Informationsveranstaltung des Ehepaars Petersen über die Planungen für eine private Grundschule in den Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule Belle sehr deutlich, dass diese mit erheblichen Schulgebühren und mit einem Einzugsgebiet der zukünftigen Schülerinnen im Umkreis von ca. 30 Minuten Autofahrt rechnen. Es wird also nur ein kleinerer Teil der dort zu erwartenden Schülerschaft aus Horn-Bad Meinberg kommen. Bevor einer privaten Grundschule in Belle eine Zusage verantwortungsvoll gegeben werden kann, sollte der aktuelle Istzustand und der tatsächliche Bedarf an Schulkapazitäten eruiert werden, um zukünftigen gesetzlich verpflichtenden Anforderungen bezüglich Räumlichkeiten, Barrierefreiheit und den Bedarfen von Offenen Ganztagsschulen entsprechend in geeigneter und effizienter Weise gerecht zu werden.
    Aus Anlass der bevorstehenden Neubaumaßnahmen für die Grundschule Horn-Bad Meinberg inklusive der Offenen Ganztagsschule und weiterer Maßnahmen an der Grundschule Horn ist es wichtig, die aktuellen und genauen Erfordernisse für alle Schul- und OGS-Standorte im Stadtgebiet zu ermitteln und Folgekosten durch Fehlplanungen zu vermeiden.
  2. Um die konkreten Bedarfe für Spiel- und Sportplätze in den verschiedenen Ortsteilen unserer Kommune zu ermitteln,erscheint es notwendig, die Zahl der Kinder und Jugendlichen stadtteilgenau zu ermitteln. Dies sollte vom Einwohneramt relativ unkompliziert zu erstellen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Ammer, Stadtverordnete, DIE LINKE

Diana Ammer (Stadtverordnete DIE LINKE) setzt Umsetzung eines einheitlichen Gewaltpräventionsprojektes an den Kindergärten und Grundschulen durch.

Spätestens seit der Tötung von Thorsten D. durch drei Schüler ist klar, dass Gewaltprävention für die Kinder und Jugendlichen in Horn-Bad Meinberg sehr wichtig ist und laut Ratsfrau Diana Ammer (Die Linke) auf die Tagesordnung gehört.

Sie hat deshalb schon im Februar den Antrag gestellt, im kommunalen Haushalt Gelder für die Umsetzung eines einheitlichen Gewaltpräventionsprojektes an den Kindergärten und Grundschulen vorzusehen.

Nach Rücksprache und in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Lippe wurde ein umfassendes Konzept erarbeitet, das mit einem Demokratie-Lernen-Projekt an den weiterführenden Schulen sowie in Jugendhilfeeinrichtungen an Faustlos nahtlos anschließt und darauf aufbaut.

In der aktuellen Sitzung des Sozialausschusses am Mittwochabend wird Ammer der Lokalpolitik das Projekt „Faustlos“ vorstellen. Eine Entscheidung soll dann (aber) voraussichtlich erst beim nächsten Treffen des Sozialausschusses im Juli fallen.

Am 25. April war das Projekt dem Haus der Jugend „Alte Post“ und den Kitas im Stadtgebiet vorgestellt worden. „Die Rückmeldungen waren durchweg positiv“, schreibt Jasmin Filla, stellvertretende Fachbereichsleitung Soziales für die Stadtverwaltung. „Im nächsten Schritt wird ein solcher Termin auch für die Schulen, insbesondere die Grundschulen, im Stadtgebiet stattfinden.“ Dieser sei für den 4. Juni angesetzt.

Schon bei der zweiten Sozialraumkonferenz in der Burgscheune im Dezember 2024 waren sich alle Beteiligten einig gewesen, Projekte gegen Gewalt und für Demokratie zu fördern. „Die Idee ist eigentlich schon neun Jahre alt und stammt noch aus dem Elternnetzwerk“, erinnert sich Diana Ammer. Dieses Netzwerk wurde noch unter Bürgermeister Eberhard Block ins Leben gerufen. Es habe sich mit u.a. mit dem Konzept "Gute und gesunder Schule" befasst - und sei dann aber irgendwann eingeschlafen.

„Faustlos“ befasst sich mit der Prävention von aggressivem Verhalten und fördert bei den Kindern sozial-emotionale Kompetenzen. Ein Augenmerk liegt dabei auch auf der Impulskontrolle. Ein Vorteil ist, dass es im Projekt Material für verschiedene Altersstufen gibt und auch die Integration von Kindern mit Förderbedarf und mit Migrationshintergrund unproblematisch ist. „So könnte unsere Kommune aktiv zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander fördern und Radikalisierung und Polarisierungen in unserer Stadtgesellschaft aktiv von Anfang an in allen Altersgruppen vorbeugen“, schreibt Ammer in ihrem Antrag.

Das Präventionsprogramm „Faustlos“ wird bundesweit in Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen eingesetzt und ist wissenschaftlich evaluiert. In den Lektionen lernen Kinder, Gefühle bei sich und anderen wahrzunehmen, Handlungsalternativen zu entwickeln und Spannungen gewaltfrei zu lösen. Rollenspiele, Bildmaterialien und sogar Handpuppen kommen dabei zum Einsatz. Entwickelt wurde das Programm am Universitätsklinikum Heidelberg. Lehrkräfte und Erzieher müssen vorab eine Schulung absolvieren. Zwei geschulte Kräfte pro Einrichtung wären laut Ammer ideal. Ziel des Programms ist u.a., dass die Kinder bei Konflikten miteinander reden, anstatt gleich zuzuschlagen.

„,Faustlos’ wäre nur ein Teil eines Gesamtkonzepts für Kinder ab drei Jahren bis in die 5. und 6. Klasse“, erklärt Ammer. „Es geht darum, Kompetenzen wie Empathie zu vermitteln, die auch Voraussetzung sind für die Vermittlung von demokratischen Werten an den weiterführenden Schulen. Ab Jahrgangsstufe 7 kann dann im Rahmen der Demokratiebildung auf erworbenes Wissen, erlerntes, praktisches Handeln und erprobte Verfahren zurückgegriffen und diese altersentsprechend transformiert werden. Auch die örtlichen Vereine sollen einbezogen werden. Und das Schöne ist: Es wirkt auch zurück in die Elternhäuser.“

Für die Kosten des Programms, die im Antrag mit 15.000 Euro beziffert werde, gibt es laut Ammer Fördermöglichkeiten von bis zu 70 Prozent. Außerdem seien Investitionen in Prävention sinnvoller für die Kommune, als im Nachgang eine steigende Jugendamtsumlage zahlen zu müssen.

Vergabeverfahren von Tablets an Schüler*innen der Sekundarschule Horn 

„Wir freuen uns sehr darüber, dass unser gemeinsames Bemühen mit der Stadtverordneten Diana für ein rechtskonformes und faires Verfahren zur Vergabe von Tablets für Schüler*innen erfolgreich war“, meint Tim Kirschnick, neu gewählter Sprecher des Stadtverbandes der Partei Die LINKE in Horn-Bad Meinberg.

Die Sekundarschule brachte zum letzten Schulausschuss am 26.2.2025 einen Antrag ein, um unbürokratisch bisher unversorgte 25-30 Schüler*innen mit vorhandenen Tablets auszustatten, um so der Chancengleichheit und ihrem Bildungsauftrages gerecht zu werden.

Dieser Antrag wurde durch die Verwaltung geprüft und einstimmig im Ausschuss für Schule und Sport nach Beschlussvorlage der Verwaltung abgelehnt. In diesem Ausschuss haben wir als die Linke aktuell keinen Ratssitz, da wir in der laufenden Legislatur nicht den Fraktionsstatus haben.

Diesen Beschluss haben wir als äußerst ungerecht wahrgenommen

Eine kurze Recherche reichte aus, um festzustellen, dass dieses Vorgehen der Stadt HBM rechtswidrig ist.

In der Vorgabe zur „Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten“ und in der Beantwortung einer kleinen Anfrage an die Landesregierung aus 2020 geht eindeutig hervor, dass Eltern nicht dazu verpflichtet werden dürfen Ihre Kinder mit Tablets auszustatten. Für eine Abfrage der Einkommenssituation der Eltern gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage.

Durch die Berichterstattung der LZ vom 25.03.2025 erfuhren, wir, dass die Verfahren an Gymnasium, hier rechtskonform, und Sekundarschule bisher unterschiedlich gehandhabt wurde, worüber jedoch weder Verwaltung noch Fachausschuss Bescheid wussten.

Weiter berichtete die LZ darüber, dass am Gymnasium alle Schüler*innen ab der 8. Klasse ohne Ausnahme durch die Schule mit Tablets ausgestattet werden, während an der Sekundarschule die Eltern zur Beschaffung ab der 6. Klasse aufgefordert werden.
Die „gängige Praxis“ zur Vergabe von Leihtablets an der Sekundarschule war die gängige Praxis seit 2021 und bedeutete, dass Familien einen Antrag mit Einkommensnachweis stellen mussten, um ein Leihgerät für ihr Kind zu bekommen, über den dann die Verwaltung nach eigenem Ermessen entschied.

Wegen der offensichtlichen Rechtswidrigkeit beanstandete das Ratsmitglied Diana Ammer den Beschluss des Ausschusses für Schule und Sport bei Bürgermeister Dieter Krüger sowie der Verwaltung und beantragte, dieses Thema auf die heutige Tagesordnung des Rates zu setzen.

Außerdem reichte sie bei der Schulaufsicht eine Beschwerde inklusive aller durch den SV DIE LINKE HBM recherchierten Rechtsgrundlagen und Erläuterungen ein.

Auch Tim Kirschnick brachte einen Bürgerantrag ein, damit das Thema in der Ratssitzung am 10.04.2025 behandelt wird.
Nach wochenlangem Hinhalten durch die Verwaltung, Bürgermeister Krüger reagierte gar nicht, konnten teilte der Pressesprecher der Stadt in einer kurzen Mitteilung am Montag mit, dass diese unfassbare Ungerechtigkeit, Ungleichbehandlung und Ausgrenzung von so vielen Schüler*innen nun ein Ende haben.

„Durch unsere Intervention haben wir es geschafft, die „gängige Praxis“ zu mehr Chancengleichheit zu verändern“, meint Diana Ammer: „Nun wird es an der Sekundarschule, wie auch am Gymnasium eine Ausstattung der Schüler*innen mit Klassensätzen geben. Sollen die Geräte dann auch für den Hausbedarf genutzt werden, kann ein simpler Antrag ohne Einkommensprüfung erfolgen. Auch das Thema der Haftungsregelung findet sich nicht in der neuen Praxis wieder.“

Und Tim Kirschnick ergänzt: „Das löst das akute und das zukünftige Problem in dieser Frage abschließend. Allerdings bleibt eine Frage offen. Wie gehen wir mit den Eltern, Familien und Schüler*innen um, die in den letzten 4 Jahren von dieser Fehlregelung betroffen waren?

Tim Kirschnick,
DIE LINKE Horn-Bad Meinberg
Stadtverbandssprecher

Diana Ammer,
DIE LINKE Horn-Bad Meinberg
Stadtverordnete und Stadtverbandssprecherin

Diana Ammer beanstandet einen Beschluss des Ausschusses für Schule und Sport vom 26.2.2025 bezüglich der Herausgabe von Tabletts an Schüler.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krüger,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg,

Der Beschluss des Ausschusses für Schule und Sport vom 26.2.2025 ist offensichtlich rechtswidrig und entspricht auch nicht den Förderrichtlinien, obwohl die iPads an der Sekundarschule zu 90% mit Fördermitteln des Landes NRW finanziert wurden:
„Der Antrag der Sekundarschule wird abgelehnt. Es werden keine Leihgeräte an SuS vergeben, die keinen Antrag gestellt haben.“

Hiermit beantrage ich, dass der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg die Angelegenheit zur Verweigerung der Herausgabe von Tablets an unversorgte Schülerinnen und Schüler an der Sekundarschule auf die Tagesordnung seiner Sitzung am 10.4.2025 setzt und damit sein Rückholrecht nach der Gemeindeordnung NRW ausübt:
§ 54 Absatz (3) „Verletzt ein Beschluss eines Ausschusses , dem eine Angelegenheit übertragen ist, das geltende Recht, so findet Absatz 2 … Anwendung. (...)“
§ 54 Absatz (2) „Verletzt ein Beschluss des Rates das geltende Recht, so hat der Bürgermeister den Beschluss zu beanstanden.“

Dies hat Bürgermeister Krüger trotz meiner Aufforderung nicht getan. § 54 (2) der GO NRW besagt Folgendes: "Verletzt ein Beschluss das geltende Recht, so hat der Bürgermeister den Beschluss zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung."
§ 54 Absatz (3) (…) „Verbleibt der Ausschuss bei seinem Beschluss, so hat der Rat über die Angelegenheit zu beschließen.“

Deshalb fordere ich Sie auf, den Beschluss zur Verweigerung der Vergabe von Leihgeräten an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Horn-Bad Meinberg, die keinen Antrag gestellt und deren Eltern keinen Nachweis ihrer Einkommenssituation erbracht haben, zu beanstanden. 

Desweiteren fordere ich Sie auf, der Mangelsituation bei der Versorgung der SuS der Sekundarschule mit digitalen Endgeräten schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, die gängige Praxis rechtskonform zu ändern und für ein Mindestmaß an Chancengleichheit zu sorgen.

Sachdarstellung:

Die Sekundarschule Horn hat ihren Unterricht von Klasse 6 bis 10 komplett auf Tablets umgestellt. 145 Leihgeräte wurden durch den Digitalpakt 1 finanziert, die jedoch bisher nur an SuS ausgegeben wurden, die dazu Anträge gestellt und deren Eltern ihre Einkommensverhältnisse offen gelegt haben. Ca. 25 bis 30 SuS haben laut Aussage der stellvertretenden Schulleitung zur Zeit keinen Zugang zu einem Tablet, weil ihre Eltern ihre Einkommensverhältnisse nicht offen gelegt haben. Mit diesem Beschluss des Ausschusses für Schule und Soziales verbietet die Stadt als Schulträger der Sekundarschule weiterhin, dass Tablets, die dringend für den Unterricht gebraucht werden und unter der Nichtnutzung leiden, herausgegeben werden.

Desweiteren wird in der Beschlussvorlage die Annahme vertreten, dass die Haftung und die Versicherung für die Tablets bei den Eltern liegen würde.

Rechtslage:


"Zu den Pflichten der Eltern nach § 41 Absatz 1 Schulgesetz gehört es, ihr Kind "angemessen" auszustatten. Nach der gegenwärtigen Rechtsauffassung sind davon digitale Endgeräte derzeit nicht umfasst." (Zitat Kleine Anfrage 4635 26.10.2020 von Bündnis 90/Die Grünen)

"Zu den Pflichten der Eltern nach § 41 Absatz 1 Schulgesetz gehört es, ihr Kind "angemessen" auszustatten. Dies betrifft die notwendigen und zumutbaren Aufwendungen für Arbeitsmaterialien und Gegenstände... Auch der elterliche Eigenanteil im Rahmen der Lehrmittelfreiheit nach § 96 Abs. 3 und 5 SchulG fällt unter die angemessene Ausstattung.

Nach gegenwährtiger Rechtsauffassung unterliegen digitale Endgeräte nicht der Lernmittelfreiheit. Als Teil der verbindlichen persönlichen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler werden die Kosten für digitale Endgeräte als zu hoch eingestuft, um den Eltern noch zugemutet werden zu können.

Vor diesem Hintergrund sind verpflichtende Vorgaben zur Beschaffung digitaler Endgeräte unzulässig.

Ebenso darf die Beschaffung von digitalen Endgeräten nicht zur Voraussetzung für den Besuch einer Schule oder eines Bildungsganges gemacht werden.

... Wenn alle Schülerinnen und Schüler ausgerüstet werden sollen, dann ist dies nach geltendem Recht nur möglich, wenn der Schulträger diese Aufgabe übernimmt oder Eltern auf freiwilliger Basis ihre Kinder mit Endgeräten ausstatten..."
https://www.schulministerium.nrw/ausstattung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-digitalen-endgeraeten 

"Der Schulträger hat ... sicher zu stellen, dass die schulgebundenen mobilen Endgeräte sofort verwendet und in die durch den DigitalPakt Schule förderfähige Infrastruktur integriert werden können" (Nr.6.2 RiLi Sofortausstattungen).

"Die bedarfsgerechte Verteilung obliegt den Schulträgern (ggf. in Absprache mit den Schulleitungen)"(Nr.4.1.1 RiLi Sofortausstattungen).

"Die Zweckbindungsfrist beträgt vier Jahre und beginnt mit der Bekanntgabe des Förderbescheids und endet spätestens am 31.7.2025 (Nr. 6.1 RiLi Sofortausstattung).

"Die Geräte werden den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich auch zur Nutzung in häuslicher Umgebung zur Verfügung gestellt. ... Die Geräte müssen an den Schulen eingesetzt werden, für die sie angeschafft worden sind... Eigentümer bleibt der Schulträger. Die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer ... zu den Nutzungsbedingungen ist sicherzustellen…

Die Geräte dürfen demnach nur an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, die (bzw. … deren Erziehungsberechtigte) den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.

Begründung:

Die Auffassung und die Beschlussvorlage der Verwaltung sowie der Beschluss vom Ausschuss für Schule und Sport sind rechtswidrig, 
- weil eine erhebliche Zahl von Tablets (53) entgegen der Förderrichtlinien ungenutzt herumliegt,
- weil die Stadt als Schulträger nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechend den SuS Tablets zur Verfügung stellt und ca. 25 bis 30 SuS nicht versorgt, also ausgrenzt, 
- weil es zu der Auffassung und Praxis der Stadt Horn-Bad Meinberg, die Einkommensverhältnisse der Familien abzufragen, keine Rechtsgrundlage gibt, 
- weil die Einkommensverhältnisse von Familien unter dem Datenschutz fallen und SuS auch nicht darüber stigmatisiert werden dürfen,
- weil hier die Eltern und die Öffentlichkeit falsch informiert werden, denn nur das Ausfüllen und Unterschreiben einer allgemein gültigen Nutzungsvereinbahrung ist die Vorraussetzung und
Rechtsgrundlage zur Vergabe von Tablets,
- weil diese falsche Rechtsauffassung die Integration und Inklusion an der Sekundarschule Horn nicht nur erschwert, sondern verhindert.

"Die Sekundarschule in Horn-Bad Meinberg ist eine Teamschule, in der etwa 480 Schülerinnen und Schüler von 50 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden. Als Schule der Vielfalt verfügt sie über eine vielfältige und bunte Schulgemeinschaft, in der auf Chancengleichheit viel Wert gelegt wird. Alle Schülerinnen und Schüler werden unabhängig on ihrer Kultur, Muttersprache, Religion, ihres Geschlechtes und ihrer Lernpotentiale wertgeschätzt und respektiert" (Homepage Sekundarschule Horn-Bad Meinberg).

Damit die Sekundarschule, die in der Verantwortung der Stadt Horn-Bad Meinberg als Schulträger liegt, diese oben genannten Ziele umsetzen kann, müssen alle Schülerinnen und Schüler niederschwellig und sofort gleichberechtigt Zugang zu den digitalen Endgeräten bekommen. https://www.horn-badmeinberg.de/index.php?object=tx,3165.5&ModID=255&FID=449.2283.1

Unter diesem Link ist auf der Homepage der Stadt Horn-Bad Meinberg die Historie (Stand 22.1.2021) und die rechtliche Situation zur Digitalisierung an den Schulen in Horn-Bad Meinberg
nachzulesen:
„Die Eltern müssen dann noch die Nutzungsvereinbahrung unterschreiben“, sagt Fachbereichsleiter Jacobsmeier.“

Mit freundlichen Grüßen
Diana Ammer
DIE LINKE
im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg

Die Linke im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg will ein einheitliches Gewaltpräventionsprojekt (Faustlos) an den Kindergärten und Grundschulen und ein Demokratie-Lernen-Projekt an den weiterführenden Schulen sowie beim Jugendzentrum Alte Post und beim Kinderschutzbund in Horn-Bad Meinberg.

3.2.2025, Antrag zum Haushalt der Stadt Horn-Bad Meinberg

Die Linke im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg beantragt für die Umsetzung eines einheitlichen Gewaltpräventionsprojektes (Faustlos) an den Kindergärten und Grundschulen und ein Demokratie-Lernen-Projekt an den weiterführenden Schulen sowie beim Jugendzentrum Alte Post und beim Kinderschutzbund in Horn-Bad Meinberg die Finanzierung der dafür notwendigen Materialien und der entsprechenden Fortbildungen.

Begründung:

Faustlos ist ein für Kindergärten und Schulen entwickeltes wissenschaftliches Programm mit eigens entwickelten Materialien zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen und zur Prävention von aggressivem Verhalten. Das Curriculum vermittelt alters- und entwicklungsadequate Weise soziale Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Impulskontrolle und Empathie. Faustlos fördert gezielt die psychische Gesundheit von Kindern, verbessert die Erziehungsqualität und leistet einen substanziellen Beitrag zur Friedenserziehung und wirkt über die Institutionen hinaus in die Familien und in den Alltag.

Während und nach der Coronazeit sind viele Kinder aus dem Blick geraten und die Anforderungen an die Kindertagesstätten und Grundschulen sind gestiegen. Kinder mit sehr unterschiedlichen sozialen und familiären Hintergründen spielen und lernen hier miteinander, ein einheitliches und sich über Jahre hinweg auf einander systematisch und strukturiert aufgebautes Programm fördert
auch die die Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf und die Integration von Kindern mit Migrations- und Fluchthintergrund.

Ein wichtiges Augenmerk muss dabei auch auf den Umgang mit Konflikten und Gewalt gelegt werden. Das Konzept „Faustlos“ hat sich dabei bewährt als Mittel der Gewaltprävention für Kitas und Grundschulen. Hiermit kann den ErzieherInnen, Lehrerinnen und den Betreuungskräften in der Offenen Ganztagsschule im Stadtgebiet ein gut umsetzbares und für die unterschiedlichen  Altersstufen konzipiertes Konzept an die Hand gegeben werden und einrichtungsübergreifend mit den Kindern und Jugendlichen nach einem geeigneten Konzept zur Konfliktunterstützung und Gewaltprävention gearbeitet wird.

Für die weiterführenden Schulen bietet sich das Bundesprogramm „Demokratie Leben“ mit Innovationsprojekten an, mit den Zielen Demokratieförderung, Konflikttransformation, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention etc.

Durch die Ausweitung der Präventionsprogramme inklusive Fortbildungen und Materialien auf das Jugendzentrum Alte Post und den Kinderschutzbund können so umfassend und von Anfang an alle Altersstufen von Kleinkind bis zum Jugendlichen erreicht werden, sodass auch deren Familien unabhängig vom sozialen oder kulturellen Hintergrund mit einbezogen werden können.

So kann unsere Kommune aktiv zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander fördern und Radikalisierung und Polarisierungen in unserer Stadtgesellschaft aktiv von Anfang an in allen Altersgruppen vorbeugen.

Die Installierung dieser Präventionsprogramme hat einen Finanzrahmen von ca. 15.000 €, was Materialien und Schulungen beinhaltet. Nach Rücksprache mit dem Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Lippe gibt es dazu umfassende Fördermöglichkeiten von voraussichtlich 70%. Desweiteren könnten auch Spendengelder eingeworben werden.

Eine abschließende Stellungnahme zu den genauen Zahlen kann ich zur Zeit nicht geben. In Zeiten von immer größeren Problemen in der Jugendhilfe und immer stärker steigenden Kosten der Jugendamtsumlage sollte der Fokus unserer Kommune verstärkt auf den Bereich der Prävention gerichtet werden. Nach dem Motto: Was Hänschen gelernt hat, kann und weiß Hans.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Ammer

„Gemeinsam mit den über 5000 anderen Unterzeichnern fordere ich die anderen 31 Ratsmitglieder und den Bürgermeister der Stadt Horn-Bad Meinberg auf, das Badehaus weiter zu betreiben oder betreiben zu lassen.“ So bezieht die Stadtverordnete Diana Ammer (Die LINKE im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg) Stellung.
„Statt sachorientiert und konstruktiv Lösungen zu suchen, werden sinnlose und irreführende Debatten geführt.“

So hat der Haupt-und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen, das man sich auf die Suche nach einem „Sternstundeninvestor“ zu machen wolle. Bis dahin, also auf unabsehbare Zeit, wird das Badehaus „eingemottet“ bleiben und steht definitiv niemandem, schon gar nicht dem Schulschwimmen zur Verfügung.

„Ziel der Stadt muss werden, dass das Badehaus als öffentliches Bad mit barrierefreiem Angebot betrieben wird.“ Und weiter argumentiert die Stadtverordnete: „ Unser Badehaus könnte doch von einer Bürger-Genossenschaft wie z.B. das Uslarer-Badeland betrieben werden, dazu parallel mit einem Förderverein verbunden werden. Die Stadt kann nur ihrer Verantwortung zur Daseins- und Gesundheitsvorsorge gerecht werden, wenn sie alle Akteure der Gesundheitsprävention,die Krankenkassen, die Kliniken, die touristischen Betriebe, die Vereine in Stadt und Umland und des Staatsbades mit einbezieht.

Ein oberflächlicher Kostenvergleich, der von falschen Vorraussetzungen ausgeht und die Überflüssigkeit der Kleinstschwimmhalle suggeriert, ist nicht zielführend. Eine detallierte Kostenanalyse ist zwingend erfordlich.

Durch ehrenamtliches Engagement, Maßnahmen zur Kostenreduzierung, Einbeziehen von Fördergeldern und durch Attraktivitätssteigerungen wie z. B. die Entwicklung von Bad Meinberg hin zu einem barrierefreien Kneipp-Kurort etc. und mit der Akzeptanz des Bürgerwillen kann die Zukunft des Staatsbades insgesamt gesichert und dessen Attraktivität wieder gesteigert werden.

Durch den Verkauf an einen Investor und Bau eines Hotels würde der Tennisclub um seine Investitionen gebracht werden (Plätze, Halle, Clubhaus) und die Pläne, den Tennisclub für Rollstuhlfahrer zu öffnen, zunichte machen.
Wenn jetzt nicht der Pachtvertrag mit dem Tennisclub verlängert wird, muss er nächstes Jahr nach 50 Jahren schließen und bekommt keine Entschädigung für seine 150 Mitglieder.

Desweiteren erscheint die Debatte und der irreführende Kostenvergleich mit der Mehrzweckhalle an der Grundschule Horn vorgeschoben und spielt beide Stadtteile und die gegensätzlichen Bedarfe des Schulsportes gegen den eines Bewegungsbades aus. Hier scheinen einige Politiker unbedingt das ungeliebte Schulschwimmbecken ersatzlos schließen zu wollen. Denn warum sollte ein Investor so großzügig sein, ein, zur Zeit defizitäres Badehaus, überwiegend für öffentliche Bedarfe zu betreiben.

Die Mehrzweckhalle mit Kleinstschwimmhalle in Horn ist alternativlos, wenn die Stadt ihrer Verpflichtung als Schulträger, ausreichend Schulsport entsprechend der Richtlinien anzubieten. Der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Fahrten so vieler SchülerInnen und der damit verbundene CO2-Ausstoß wäre nicht zu rechtfertigen.

Das Badehaus ist eben nicht für das Schulschwimmen geeignet und steht ja auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung, da die Mehrheit des Rates dieses an einen „Sternstundeninvestor“ verkaufen will und es solange „eingemottet“ ist.

Klar zu stellen ist: Nicht die Sanierung der Kleinstschwimmhalle inklusive Hubboden, der für die Nutzung als Lehrschwimmbecken unbedingt erforderlich ist, würde 4 Millionen Euro kosten, sondern die der Mehrzweckhalle mit teilbarer Turnhalle sowie Kleinstschwimmhalle. Die Mehrzweckhalle deckt aber 100% des Sportbedarfes der Grundschule Horn ab und den Schwimmunterricht an der Sekundarschule, Gymnasium und auch der kreiseigenen Teutoburger-Wald-Schule, die letztendlich wegen der Nähe zur Kleinstschwimmhalle den Standort für diese Schule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung gewählt hat. Im Gegenzug nutzen auch die Horner Schulen die Sporthalle dort.
Pro Woche belegen die Schulen, Offene Ganztagsschule, Kindergärten und Schwimmkurse mit 42 Stunden die Kleinstschwimmhalle, weitere 22 Stunden sind für Vereine und öffentliches Schwimmen vorgehalten.

Diana Ammer, Stadtverordnete der Partei DIE LINKE